Karibik Segeltour
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Reisebedingungen von "Travel Check-in-Südamerika"

1. Anmeldung und Bestätigung

1.1. Mit der Anmeldung zu einer Reise bietet der Anmelder der Travel Check-in-Südamerika den Abschluss
eines Reisevertrages mündlich, fernmündlich, schriftlich, per Fax, Post oder elektronisch auf den
Anmeldeformularen aus der online Reservierung verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme
der Anmeldung zustande.
Travel Check-in-Südamerika informiert den Kunden über den Vertragsschluss mit der schriftlichen
Buchungsbestätigung.

1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, wird hierauf in der Reisebe-
stätigung ausdrücklich hingewiesen. An das neue Angebot ist die Travel Check-in-Südamerika 10 Tage
gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Anmelder
innerhalb dieser Frist die Annahme schriftlich, mündlich oder durch Leistung der Anzahlung bzw. der
Restzahlung erklärt.

1.3. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten
Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung er wie für seine eigenen einzustehen hat und diese
Verpflichtung durch seiner Unterschrift bestätigt.

2. Bezahlung

2.1.
Mit Vertragabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% fällig. Sie wird auf den Reisepreis 
angerechnet.

2.2.
Die Restzahlung muss unaufgefordert bis 28 Tage vor Reiseantritt beglichen sein, sofern und die Reise
nicht mehr aus dem in Ziffer 7.1 genannten Grund abgesagt werden kann.
Bedenken Sie bitte die Post- und Überweisungslaufzeiten.

2.3. Bei kurzfristigen Anmeldungen innerhalb von 28 Tagen vor Reisebeginn wird der gesamte Reisepreis 
unverzüglich zur Zahlung fällig.

3. Leistungen

3.1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen und aus
den bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.

3.2. Travel Check-in-Südamerika
behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen
und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Leistungsbeschreibungen
zu erklären, über die der Reisende vor Vertragsabschluss selbstverständlich informiert wird.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisever-
trages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Travel Check-in-Südamerika nicht wider
Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln 
behaftet sind. Travel Check-in-Südamerika ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche
Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen

4.2. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrags nur möglich,- wenn sich Beförderungskosten 
oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, nach Abschluss des Vertrages
erhöht haben und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss weder eingetreten noch für
Travel Check-in-Südamerika vorhersehbar waren, oder wenn sich die für die betreffende Reise geltenden
Wechselkurse geändert haben, und- in dem Umfang, wie sich die unter Ziffer 1. beschriebene Erhöhung
oder Änderung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, und- wenn zwischen dem
Zugang der Reisebestätigung und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen.

Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen, die ab
dem 28. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt werden, sind nicht zulässig.

4.3. Im Fall einer Preiserhöhung um mehr als 5% oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reise-
leistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme
an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Travel Check-in-Südamerikain der Lage ist,
eine solche Reise ohne Mehrpreis aus ihrem Angebot anzubieten.

4.4. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Travel Check-in-Südamerika
über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Reisegast, Umbuchungen, Ersatzpersonen

5.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Es wird aus Beweisgründen
geraten, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei
Travel Check-in-Südamerika 5.2. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so kann
Travel Check-in-Südamerika eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und
für Aufwendungen verlangen, wobei sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis unter Abzug des
Wertes der gewöhnlich ersparten Aufwendungen, sowie dessen, was durch gewöhnlich mögliche
anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erworben werden kann, bestimmt.
Travel Check-in-Südamerika kann diesen Anspruch nach seiner Wahl konkret oder pauschalisiert
berechnen.
Eine pauschalierte Entschädigung kann wie folgt verlangt werden:
- bis 30 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
- ab dem 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
- ab dem 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
- ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 70% des Reisepreises
- ab dem Tag des Reiseantritts 90% des Reisepreises
Der Flugpreis ist in jedem Falle zu 100prozent zu ersetzen, das die Adventure Travel "Check-in-Südamerica"
in voller Vorleistung gegangen ist. Dem Kunden steht stets frei - bei konkreter sowie bei pauschalierter
Berechnung der Stornoentschädigung nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der von
Travel Check-in-Südamerika berechneten Höhe entstanden ist.

5.3. Bis vor Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten
aus dem Reisevertrag eintritt und an der Reise teilnimmt. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und
der ursprünglich Reisende haften gegenüber dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis
und die durch den den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Reiseveranstalter kann der
Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder
seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reiseteilnehmer einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aufgrund sonstiger
zwingender Gründe, die ihm zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, so wird sich Travel Check-in-Südamerika
bei den entsprechenden Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

7.1. Ist in der Beschreibung der Reise ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und wird 
diese nicht erreicht, so kann Travel Check-in-Südamerika vom Vertrag zurücktreten, wenn
die Mindestteilnehmerzahl im Prospekt beziffert und der Zeitpunkt angegeben war, bis zu welchem die
Erklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss,
dass die Teilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird, und zusätzlich in
der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen wurde.
Travel Check-in-Südamerika wird den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die
Nichtdurchführbarkeit bis spätestens 28 Tage vor Reisebeginn über eine etwaige Nichtdurchführung
unterrichten und ihm die Rücktrittserklärung bis zu diesem Zeitpunkt zugehen lassen. Der Reisepreis wird
umgehend erstattet.

7.2. Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung nachhaltig oder verhält er sich in solchem
Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder
zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann
Travel Check-in-Südamerika ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag außerordentlich
kündigen. Dabei behält Adventure Travel "Check-in-Südamerica" den Anspruch auf den Reisepreis
abzüglich ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die
sie aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt einschließlich
der von Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der
Störer selbst.

8. Kündigung des Vertrages wegen höherer Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Adventure Travel "Check-in-Südamerica", als auch der
Reisende den Vertrag, wie dies § 651j BGB vorsieht, kündigen.
Wird der Vertrag gekündigt, so kann Travel Check-in-Südamerika für die bereits erbrachten oder zur
Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen
(§ 651e Abs.3 S.1 und 2, Abs.4 S.1 finden Anwendung). Weiterhin ist Travel Check-in-Südamerika
verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung
umfasst, den Reisenden zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die
Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen gehen die Mehrkosten zu Lasten
des Reisenden.

9. Gewährleistung

9.1. Abhilfe - Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
Adventure Travel "Check-in-Südamerica" kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert. Travel Check-in-Südamerika kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine
gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Auftretende Mängel hat der Reisegast unverzüglich der
örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe
zu ersuchen.

9.2 Kündigung des Vertrages - Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet
Travel Check-in-Südamerika innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die
schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Kunde muss nur dann keine angemessene Frist für die Abhilfe
setzen, wenn Abhilfe unmöglich ist, oder von Travel Check-in-Südamerika verweigert wird, oder wenn die
sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, Travel Check-in-Südamerika erkennbares Interesse
des Reisenden gerechtfertigt wird.

9.3 Schadensersatz - Der Reisende kann bei Vorliegen eines Mangels unbeschadet der Minderung oder der
Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den
Travel Check-in-Südamerikanicht zu vertreten hat.

10. Haftung des Reiseveranstalters, Beschränkung der Haftung

10.1.
Travel Check-in-Südamerika haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

10.2. Die vertragliche Haftung der Travel Check-in-Südamerika für Schäden, die nicht Körperschäden sind,
ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit Travel Check-in-Südamerika für einen dem Reisenden
entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen
wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind

10.3. Travel Check-in-Südamerika haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge,
Führungen, Theaterbesuche, Sportveranstaltungen, Ausstellungen, Sonderveranstaltungen,
fakultative Angebote örtlicher Veranstalter), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der
Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen
so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der 
Reiseleistungen von Travel Check-in-Südamerika sind. Travel Check-in-Südamerika haftet jedoch für
Leistungen, welche Beförderungen des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der gebuchten Reise
zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während
der Reise beinhalten sowie dann, wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung einer
Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflicht des Veranstalters ursächlich geworden ist.

10.4. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen
oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur
unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder
unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich
Travel Check-in-Südamerika gegenüber dem Kunden hierauf berufen.

11. Mitwirkungspflicht der Reisenden

11.1. Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder
gering zu halten.

11.2. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen
Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Es wird die Schriftform empfohlen. Die Reiseleitung ist beauftragt, für
Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Die Reiseleitung ist nicht berechtigt Aussagen zu
Schadenersatzansprüchen zu machen. Falls keine Reiseleitung verfügbar ist, ist
Travel Check-in-Südamerika an ihrem Geschäftssitz (siehe unten angegebene Adresse und Telefonnummer)
zu verständigen.

11.3. Unterlässt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung
nicht ein.

12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

12.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines
Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber
Travel Check-in-Südamerika geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende
Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist
oder wenn er deliktische Ansprüche geltend macht.

12.2. Reisevertragliche Ansprüche des Reisenden nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die
Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen
dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch
begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die
Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

12.3. Es wird darauf hingewiesen, dass für Ansprüche nach Montrealer Übereinkommen Gepäckschäden 
oder Gepäckverzögerungen binnen 7 Tage bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung
nach Aushändigung anzuzeigen sind, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die
Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Gleichermaßen ist der Verlust, die
Beschädigungoder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder dem
Reiseveranstalter gegenüber anzuzeigen.

13. Pass und Visumerfordernisse, Gesundheitspolizeiliche Vorschriften

13.1. Travel Check-in-Südamerika steht dafür ein, Staatsangehörigen des Staates, in dem die Reise
angeboten wird, über die Bestimmungen von Pass- und Visumerfodernisse und gesundheitspolizeiliche
Formalitäten (z.B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt
erforderlich sind, sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige
anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

13.2. Für die Einhaltung von Pass-, Einreise-, Impf-, Devisen- und Zollbestimmungen ist jeder
Reiseteilnehmer, der im Besitz eines gültigen Ausweises (Bundespersonalausweis, Reisepass) - evtl. mit
Visum sein muss, selbst verantwortlich. Alle Nachteile (z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten), die aus
der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch
eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation der Travel Check-in-Südamerika bedingt sind.

13.3. Travel Check-in-Südamerika haftet auch nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn im Ausnahmefall die 
Travel Check-in-Südamerika mit der Besorgung der Visa beauftragt ist, es sei denn, dass
Travel Check-in-Südamerika die Verzögerung zu vertreten hat.

14. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunter-
nehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden
Fluggesellschaft
sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung
zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist
Travel Check-in-Südamerika verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft(en) zu nennen, die
wahrscheinlich den Flug durchführen wird/werden. Auch über den Wechsel der ausführenden
Fluggesellschaft muss Travel Check-in-Südamerikaden Kunden informieren. Sie muss
unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich
über den Wechsel unterrichtet wird. Die Black List ist auf der Internetseite der EU http://air-ban.europa.eu
abrufba und wird ständig aktualisiert.

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, anwendbares Recht

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Reisevertrages zur Folge. Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.

16. Reiseveranstalter

Die in diesem Zusammenhang veröffentlichten Reisen werden von Travel Check-in-Südamerika
veranstaltet.

Anschrift:
Travel Check-in-Südamerika, Hütergasse 4, 99084 Erfurt, Tel. +49 361-6020900,
E-Mail: reise@check-in-südamerica-specials.com, oder über das
Kontaktformular

Geschäftsführer: Uwe Martin Tschacher

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Travel Check-in-Südamerika | reisen@check-in-suedamerica-specials.com | (049) 0361 - 6 02 09 00 oder 0172 - 3 55 12 45
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